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Drohnenflug (-genehmigungen)

von Simon

     Wusstest du schon, dass es wie bei Flugzeugen auch für Drohnen Flugverbotszonen gibt? Drohnen sind nämlich Teilnehmer des Flugverkehrs und damit ebenso wie jedes andere Flugobjekt an die Luftfahrtverordnung gebunden. Deshalb haben alle unsere Drohnenpiloten das EU-Fernpilotenzeugnis, umgangssprachlich auch als Drohnenführerschein bekannt.

Ob dein Objekt in einer Flugverbotszone liegt, kannst du ganz einfach selbst über sogenannte Flugkarten wie beispielsweise folgende überprüfen:

FlyNex Map2Fly

drone_map

Als professionelle Drohnenpiloten können wir bei Bedarf auch Sonderaufstiegsgenehmigungen zum Beispiel für Objekte im direkten Umkreis eines Flughafens erhalten.

In Wohngebieten, die in offenen Zonen liegen, ist außer der Einwilligung des Eigentümers für uns keine weitere Genehmigung notwendig. Nachbarn müssen nicht zwingend einwilligen, sollten allerdings möglichst vorab informiert werden. Aus Datenschutzgründen werden Nachbargrundstücke in der Nachbearbeitung durch uns unkenntlich gemacht (siehe auch Blogeintrag: „Schutz der Kunden-Privatsphäre„).

Für dich heben „fast“ jederzeit und überall ab, um dein Objekt aus wirklich lohnenswerten neuen Perspektiven in Szene zu setzen. 🙂

Hier zum Abschluss meine drei Lieblingsaufnahmen aus dem letzten Jahr: